Zur Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2011
Auch in dieser Sitzung wird deutlich, dass die Bürger so wenig wie möglich informiert werden sollen.
Das beginnt bereits bei den Sitzungsprotokollen (TOP 3). Auf Nachfrage der Grünen erklärt Herr Harders unter Hinweis auf die Geschäftsordnung, dass künftig lediglich die Ergebnisse festgehalten würden. Es wird dann nicht mehr erkennbar sein, wer welchen Standpunkt vertreten hat. Somit wird sich auch im Nachhinein keine Entscheidungsfindung mehr nachvollziehen lassen. Lediglich wenn ein Ratsmitglied es ausdrücklich fordert oder es für den Verlauf der Sitzung wichtig ist, sollen Wortbeiträge protokolliert werden.
Das bestätigt die Notwendigkeit, die wesentlichen Diskussionsverläufe hier festzuhalten.
Im Rahmen des Berichts des Bürgermeisters (TOP 4) stellt sich die Frage, ob der Beschlussvorschlag, künftig die Tagesordnung nicht mehr in der Tageszeitung zu veröffentlichen (TOP 9), mit einer im General-Anzeiger veröffentlichten Glosse zusammenhängt. Dieses wird erwartungsgemäß bestritten. Es geht angeblich nur um mögliche Einsparungen. Allerdings muss man sich angesichts auch in der Vergangenheit bereits knapper Haushaltsmittel fragen, warum dann bisher diese Beträge aufgewendet wurden. Bei Bedarf hätte schon die alte Geschäftsordnung geändert werden können.
Eine weitere Debatte ergibt sich bei TOP 5 - Konzessionsvertrag mit der NSO -. Die Grünen weisen zum wiederholten Male auf die ungeklärten Fragen hin. Herr Laaken erläutert, dass es immer riskant sei, sich selbständig zu machen, aber die Gemeinde habe eben „ein gutes Näschen für Geschäfte“. Da brauche man sich nur den Kontostand des Wasserwerkes anzusehen. Herr Cybalski trägt vor, der Vergleich mit einer privaten Existenzgründung hinke, weil hier alle Bürger und nicht nur eine Privatperson haften. Herr Amelsberg meint, die Grünen redeten am Thema vorbei. Es ginge nur um den Folgebeschluss für den Wegenutzungsvertrag. Die Gemeinde sei nicht der Netzbetreiber und die Risiken trage die NSO.
Klärungsbedarf gibt es auch bei TOP 9 – Neufassung der Hauptsatzung. Nachdem seit 1.11.2011 nicht mehr die NGO, sondern das NkomVG gilt, muss die Hauptsatzung an die Rechtslage angepasst werden. Eigentlich kein besonderer Vorgang, der aber wegen eines kurzfristig vorgelegten Änderungsvorschlages gegenüber der ursprünglichen Neufassung dann doch noch Zündstoff birgt:
Künftig wird die Tagesordnung öffentlicher Ausschuss- und Ratssitzungen nicht mehr in der Tageszeitung nachzulesen sein. Wer keinen Internetzugang hat, muss sich also zum Schaukasten am Rathaus begeben. Angeblich geht es lediglich um die Ersparnis bei der Höhe der Anzeigenkosten. Auffällig ist jedoch, dass dieser Änderungsvorschlag erst unmittelbar nach Erscheinen einer Glosse im General-Anzeiger erarbeitet wurde, die dem Bürgermeister, wie man bei Facebook nachlesen konnte, wohl nicht gefallen hat.
Herr Gerdes stellte den Antrag, Entscheidungen zu Bebauungsplänen künftig wieder durch den Gemeinderat treffen zu lassen und dies in die Hauptsatzung aufzunehmen. Dieser Antrag wird gegen die Stimmen der Grünen und die von Herrn Gerdes abgelehnt.
Das Fazit dieser Sitzung lautet: Alles was rechtlich zulässig ist und dazu beiträgt, die Bürgerinnen und Bürger „außen vorzulassen“, wird von SPD, UWG und CDU beschlossen.
Zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 9.11.2011
Vorab: Seit 1.11.2011 gilt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Es löst die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) ab.
Neben Personalentscheidungen (wer geht in welchen Ausschuss), die allesamt einvernehmlich geregelt wurden, gab es 2 kritische Punkte auf der Tagesordnung:
Jeder Gemeinderat benötigt eine Geschäftsordnung. Sie enthält Verfahrensregeln für die Arbeit des Gemeinderates und der Ausschüsse, den Ablauf von Sitzungen, Redezeiten etc.
Die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss, der in nicht-öffentlichen Sitzungen viele wichtige Entscheidungen trifft oder Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat abgibt, ist bei unserer Einwohnerzahl auf 6 festgelegt. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber auch eine Aufstockung auf 8 Beigeordnete. Die Sitzverteilung wird mathematisch bis zu Nachkommastellen errechnet.
Zu 8: Die wesentlichste Änderung der neuen Geschäftsordnung betrifft die Redemöglichkeit der Ratsmitglieder: Jedes Ratsmitglied darf zu einem Tagesordnungspunkt nur ein Mal reden. Lediglich die Fraktionsvorsitzenden dürfen zwei Mal sprechen. In den Ausschüssen soll es dafür künftig keinerlei Beschränkungen bei der Redezeit geben, wobei festzuhalten ist, dass in Ostrhauderfehn bisher kaum öffentliche Ausschusssitzungen stattfanden. Faktisch bedeutet dies eine Reduzierung auf die Hälfte der bisherigen Redemöglichkeiten in Gemeinderatssitzungen.
Welche Schlüsse kann man nun aus diesem Vorgang ziehen:
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass im Gemeinderat eher wenig diskutiert wurde. Manche Ratsmitglieder scheinen ein Schweigegelübde abgelegt zu haben, weil sie seit Jahren gar nichts gesagt haben. Es bestand also niemals die Gefahr ausufernder Debatten, die ohnehin immer schon durch Anträge zur Geschäftsordnung unterbunden werden konnten. Wenn bei einigen wenigen Themen doch einmal längere Diskussionen geführt wurden, so ging es um weitreichende Entscheidungen, die wegen ihrer Komplexität diesen Bedarf selbst ausgelöst hatten.
Das Argument von Herrn Groote, der Rat sei ein Beschluss- und kein Diskussionsgremium, kann nicht überzeugen. Jedes Ratsmitglied entscheidet frei nach bestem Wissen und Gewissen. Es muss die Möglichkeit haben, sich mit den Standpunkten anderer Ratsmitglieder auseinander zu setzen. Wo sollte es das tun? In den öffentlichen Ausschüssen sind nur 7 Ratsmitglieder vertreten; die Fraktionen tagen jede für sich; der Verwaltungsausschuss tagt hinter verschlossenen Türen. Eine Einengung der Redemöglichkeiten trifft also nicht nur den politischen Gegner, sondern auch die Mitglieder der jeweils eigenen Fraktionen.
Man kann daher durchaus den Eindruck gewinnen, dass Diskussionen im Gemeinderat, also das Ringen um die beste Lösung für Ostrhauderfehn, überhaupt unterbunden werden sollen. Denn mindesten in den letzten Jahren haben die Fachausschüsse kaum getagt; der Verwaltungsausschuss tagt hinter verschlossenen Türen; Fraktionen tagen auch nicht öffentlich. Mit dieser neuen Regelung werden nicht nur politische Gegner, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger außen vor gehalten. Eine Sachdiskussion soll ja künftig im Gemeinderat nicht mehr stattfinden.
Dazu passt auch, dass die Regelungen zu den Einwohnerfragen nicht verändert wurden. Ausgerechnet hier wurde nicht auf die von Herrn Laaken so gelobte Muster-Geschäftsordnung zurückgegriffen. Aus dem Wahlprogramm der SPD: „Dafür setzen wir uns ein: … Verbesserung der Einwohnerfragestunden bei Sitzungen …“
Wir verzeichnen damit Wahllüge Nr. 1!
Zu 9: Die Zahl der Beigeordneten wurde in geheimer Abstimmung mit 23 Ja- und 4-Nein-Stimmen auf 8 erhöht. Dem Verwaltungsausschuss gehören damit einschl. Bürgermeister 9 Personen an.
Die Sitzverteilung bei 6 bzw. 8 Beigeordneten:
SPD 3 3
UWG 1 2
CDU 1 2
Bündnis 90/Grüne 1 1
Durch diesen Beschluss wird das Wahlergebnis verfälscht, weil es die bisherige Mehrheit im Verwaltungsausschuss aus UWG, CDU und Bürgermeister wieder herstellt.
Der Verwaltungsausschuss ist ein Organ, das nicht nur Beschlüsse vorbereitet, sondern auch in eigener Zuständigkeit Entscheidungen trifft, z.B. ob ein Bebauungsplanverfahren aufgestellt wird. Die Wähler können daher erwarten, dass dort nicht willkürlich andere Mehrheiten geschaffen werden, als sie im Gemeinderat bestehen. Wenn nun die SPD als stärkste Fraktion eine Mehrheitsverschiebung im Verwaltungsausschuss unterstützt, wäre es sehr interessant, die wahren Gründe dafür zu erfahren. Den Wortbeiträgen während der Sitzung waren sie jedenfalls nicht zu entnehmen.
Eine Zusammenfassung der Redebeiträge finden Sie hier