Ein Bebauungsplan ist eine Satzung, in der verbindlich der Rahmen für eine konkrete Bebauung festgelegt wird.

Hier befassen wir uns mit der "2.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 2 - Erdenwerk Strenge - ". Das bedeutet: es gibt bereits eine 1. Änderungssatzung aus dem Jahr 2001, nach der die Fa. Strenge auf dem Gelände eine Kompostierungsanlage errichten darf. Obwohl dies angeblich für die Existenzsicherung des Unternehmens erforderlich war, wurde diese Kompostierungsanlage nie errichtet.

Nun möchte die Fa. Strenge keine Kompostierunganlage mehr bauen, sondern eine große Biogasanlage und eine Spedition - vermutlich wieder, um die Existenz des Unternehmens zu sichern.

Dazu müßte nun eine 2. Änderung der Satzung erfolgen. Das Verfahren sieht vor, dass zunächst der Entwurf mit geruchstechnischen und schalltechnischen Gutachten offengelegt wird. Das bedeutet: noch bis zum 06.05.09 kann sich jede Person im Rathaus, Zi. 19, diese Unterlagen ansehen, d.h. alles in Ruhe durchlesen und sich auch Notizen machen.

Wer sich in irgendeiner Weise von der geplanten Biogasanlage oder Spedition betroffen fühlt, kann dies vorbringen: entweder in einem Brief an die Gemeinde oder direkt im Rathaus "zur Niederschrift". Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter im Rathaus die vorgebrachten Argumente für Sie aufschreiben muss.

Hierzu besteht noch bis zum 06.05.09 die Gelegenheit. Die Frist ist verbindlich. Alle Argumente, die bis dahin nicht vorgebracht werden, können später, selbst bei einer Klage, nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn Sie also zu  dem Thema etwas zu sagen haben, sollten Sie es jetzt tun. Es kann auch nicht schaden, wenn Sie sich in dieser Angelegenheit von Ihrem Anwalt beraten lassen.

Nach Ablauf der Frist folgt dann ein öffentliches Verfahren, bei dem über die Eingaben beraten und entschieden wird. Aber hierzu mehr unter "Aktuelles", wenn es soweit ist.